PHYSIO 4 YOU

Willkommen in der Praxis für Physiotherapie Uwe Sauer, Bahnhofstraße 12 99448 Kranichfeld



Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz will der Gesetzgeber die Vertrauensbeziehung zwischen Therapeuten und Patienten stärken. Es regelt Rechte und Pflichten des Behandlungsvertrages, die längst im Praxisalltag umgesetzt werden.

1. Der Behandlungsvertrag

§ durch die Abgabe Ihrer ärztlichen Verordnung bei uns in der Praxis und die Terminvereinbarung (Annahme des Angebots) kommt automatisch ein Behandlungsvertrag zustande

§ mit Privatpatienten schließen wir zusätzlich eine Honorarvereinbarung ab, damit schulden diese Patienten dem Therapeuten die darin vereinbarte Vergütung. Sie treten mit der Bezahlung in der Regel in Vorleistung und rechnen anschließend mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab

§ bei gesetzlich Versicherten werden die Vergütungsansprüche direkt mit den Krankenkassen abgerechnet, vorausgesetzt die Physiotherapiepraxis hat eine Zulassung durch die Kassen und das Heilmittel ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken-kassen aufgeführt. Sollten Leistungen nicht von den Kassen übernommen werden, informieren wir Sie vor Behandlungsbeginn darüber. Ansonsten regelt der sog. Rahmen-vertrag die Bedingungen und Vergütungsansprüche gegenüber den Krankenkassen.

2. Wichtig – Termine einhalten!

§ in der Regel erhalten Sie mehrere Termine direkt beim ersten Kontakt mit uns. Diese Termine sind nur für Sie reserviert, d. h. der Therapeut ist in dieser Zeit nur für Sie da!

§ Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie mindestens 24 Std. vorher absagen, falls Sie einen Termin aus wichtigen Grund nicht wahrnehmen können. Damit haben wir noch die Möglichkeit diesen Termin einem anderen Patient anzubieten.

§ Können Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen (Ausnahme: akute schwere Erkrankung) müssen wir Ihnen die Kosten privat in Rechnung stellen, falls es uns nicht möglich ist kurzfristig Ersatz zu bekommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, da wir als reine Bestell-Praxis arbeiten.

3. Unterschreiben Sie die Patientenaufklärung zu Ihrer eigenen Sicherheit! 

Der Therapeut klärt Sie rechtzeitig über Art, Umfang, Durchführung und Risiken der Behandlung auf und beantwortet gern Ihre Fragen.